Wer hat der gibt – Bundesweiter Aktionstag & systemrelevant-Sektempfang

Nach längerer Zeit, in der wir coronabedingt keine öffentlichen Veranstaltungen durchführen konnten, wird es am 19. September zum bundesweiten Aktionstag des Bündnisses „Wer hat, der gibt“ einen Sektempfang mit Vorstellung des YouTube-Kanales „systemrelevant“ geben.
Wir sagen ganz klar: Für die Krise müssen die Reichen zahlen und nicht Arbeiter*innen!
Zur Veranstaltung

Leiharbeitsfirma knickt ein – Gleicher Lohn für gleiche Arbeit zugestanden

Nachdem das Arbeitsgericht Kaiserslautern die Klage eines ehemaligen Leiharbeiters gegen seine schlechtere Bezahlung, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt hat, erkennt das Unternehmen nun an, dass ein voller Lohnanspruch besteht. Die Anwälte des Unternehmens haben dies dem Gericht mitgeteilt und wollen so ein sog. Anerkenntnisurteil erwirken, was zur Folge hätte, dass der Fall nicht vor dem EuGH behandelt werden würde. Der Kläger, Gewerkschaftsmitglied der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Pfalz/Saar und sein Anwalt wollen das Gericht davon überzeugen, dass der Fall trotz des Angebotes vor dem höchsten europäischen Arbeitsgericht verhandelt werden muss. Grund ist, dass nur auf dieser Ebene geklärt werden kann, ob die deutsche Praxis der systematischen Benachteiligung von Leiharbeitskräften als illegal gelten kann. Der Leiharbeiter hatte für seine Tätigkeiten in der Entsorgung 4€ in der Stunde weniger bezahlt bekommen als fest angestellte Kollegen.

„Das Angebot zeigt ganz deutlich, dass auf Seiten der Unternehmer eine große Angst vor der Vorlage dieses und ähnlicher Fälle vor das EuGH herrscht. Wir sind überzeugt davon, dass dort die Vorgehensweise in Deutschland als illegal entlarvt wird. Auch wenn das Angebot einen juristischen Sieg bedeutet, der Leiharbeiterinnen und -arbeitern zeigt, dass 100% Lohn eingeklagt werden kann, wollen wir natürlich die momentane Praxis lieber gleich gerichtlich verbieten lassen. Sonst sind Arbeiterinnen und Arbeiter immer auf den Klageweg angewiesen um das zu bekommen, was ihnen zusteht.“ äußert sich David Jung, Pressesprecher der FAU Pfalz/Saar. „Wir wollen als Gewerkschaft weitere Leiharbeiter ermutigen, mit uns ihr Recht einzuklagen, bis dies endlich nicht mehr notwendig ist.“

Die Klage ist Teil einer Kampagne des prominenten Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler und des Netzwerks LabourNet Germany. In diesem Zusammenhang sind bisher bereits drei ähnliche Fälle von Leiharbeiter*innen vor dem Bundesarbeitsgericht anhängig. Der Fall aus Kaiserslautern war der erste, bei dem eine Vorlage an den EuGH erreicht wurde.
Prof. Dr. Däubler hat schon eine Stellungnahme veröffentlicht.

Leiharbeiter*innen sind aufgerufen, sich bei uns oder Labournet zu melden. Wir vermitteln Kontakte zu einem Anwalt und helfen beim Einklagen des Lohns.

FAU Kaiserslautern: Umbenennung in FAU Pfalz/Saar

Die FAU Kaiserslautern ändert ihren Namen in FAU Pfalz/Saar.
Grund für die Umbenennung ist, dass unsere Mitglieder aus den gesamten Regionen Pfalz und Saarland kommen, darunter neben Kaiserslautern etwa Neustadt an der Weinstraße, Homburg, Saarbrücken und Landau. Auch unsere Aktivitäten beschränken sich nicht nur auf Kaiserslautern. Mit der Namensänderung wollen wir dem Rechnung tragen und zugleich Interessierte aus der gesamten Region ansprechen.


Wichtiger Etappensieg bei Leiharbeitsklage

Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat heute entschieden, den Fall eines ehemaligen Leiharbeiters, der gegen seine schlechtere Bezahlung geklagt hatte, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der Leiharbeiter, ein Mitglied der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern, hatte für seine Tätigkeiten in der Entsorgung 4€ in der Stunde weniger bezahlt bekommen als fest angestellte Kollegen, und nach einigen Monaten Klage dagegen eingelegt. In der Verhandlung stellte der Richter fest, dass vor deutschen Gerichten kontrovers diskutiert werde, ob diese Ungleichbehandlung mit der europäischen Richtlinie zur Leiharbeit vereinbar sei.
Der EuGH muss jetzt entscheiden, ob die deutsche Rechtslage, die die systematische Unterbezahlung von Leiharbeitern ermöglicht, Bestand haben kann. „Das heutige Ergebnis vor dem Arbeitsgericht ist ein wichtiger Schritt!“ freut sich David Jung, Pressesprecher der FAU Kaiserslautern. „Wir sind der Ansicht, dass innerhalb eines Betriebes der Grundsatz ‚Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn‘ gelten muss. Wir hoffen, dass der EuGH unserer Argumentation folgt und der Ausbeutung durch Leiharbeit in Deutschland einen Riegel vorschiebt.“
Die Klage ist Teil einer Kampagne des prominenten Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler und des Netzwerks LabourNet Germany. In diesem Zusammenhang sind bisher bereits drei ähnliche Fälle von Leiharbeiter*innen vor dem Bundesarbeitsgericht anhängig. Der Fall aus Kaiserslautern ist der erste, bei dem eine Vorlage an den EuGH erreicht wurde.

Kammertermin Leiharbeitsklage

Am Montag den 25. Mai um 10.30 Uhr findet im Fall eines Leiharbeiters, der auf Gleichbehandlung klagt, am Arbeitsgericht Kaiserslautern der Kammertermin statt. Der Kollege, der Mitglied der FAU Kaiserslautern ist, hatte Klage gegen ungleiche Bezahlung eingereicht. Für seine Arbeit bei einem privaten Müllentsorgungsunternehmen hatte er 4€ pro Stunde weniger verdient als seine fest angestellten Kollegen. Ziel der FAU ist ein Grundsatzurteil, dass der Ausbeutung von Leiharbeitern als billiger Arbeitskraft einen Riegel vorschiebt. Die Klage ist Teil einer Kampagne des Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Däubler und des Netzwerks Labournet, die eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erreichen wollen.

Die FAU Kaiserslautern bittet um solidarische Verbreitung dieser und anderer Berichte, um die Kampagne gegen die Ausbeutung von Leiharbeitern zu unterstützen.

Plakataktionen zum1. Mai in Pfalz und Saarpfalz

Am gestrigen 1. Mai waren FAU-Mitglieder in der Pfalz und Saarpfalz unterwegs. In den Städten Neustadt/Weinstraße, Kaiserslautern und Homburg/Saar wurde die 1. Mai Zeitung der FAU in Briefkästen geworfen und Plakate aufgehängt. Auf den Plakaten wird unsere gewerkschaftliche Beratung beworben, außerdem rufen wir Arbeiterinnen und Arbeiter dazu auf, Gewerkschafts-Mitglieder zu werden.

Corona: Arbeitsrechtliches FAQ

Alleine aufgrund der Pandemie verlieren wir unsere normalen Rechte als Lohnabhängige nicht. Wende dich an deine Gewerkschaft, wenn es zu Lohnausfällen oder Kündigungen kommt!

Das Arbeitsrechtliche FAQ findet ihr hier: Arbeitsrechtliches FAQ.

Weitere Links zum Thema:

Arbeitsrechte während der Corona Pandemie (FAU Marburg)

7 Fragen zu Corona und Mitbestimmung – für Betriebsräte (BUND Verlag)

7 Fragen zum Coronavirus im Betrieb (BUND Verlag)

Wir stehen auch bei Fragen in arbeitsrechtlichen und gewerkschaftlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Ihr könnt uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

Kontakt:
faukl-arbeitsrecht@fau.org oder 0163-8328758

 

 

Gütetermin der Leiharbeitsklage in Kaiserslautern endet ohne Einigung

Am Arbeitsgericht Kaiserslautern fand heute  in der Klage eines Mitglieds der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern gegen eine Leiharbeitsfirma die Güteverhandlung statt.

Der Kollege hatte für seine Arbeit bei einem regionalem Müllentsorgungsunternehmen 4€ in der Stunde weniger bekommen, als die festangestellten Mitarbeiter – auf diese Differenz hat er nun vor Gericht Anspruch erhoben. Seine Klage ist Teil einer Kampagne für die Gleichbehandlung von Leiharbeitern, die vom gewerkschaftsnahen Netzwerk labournet bundesweit geführt wird.

Schon vor dem Gütetermin hatte die beklagte Leiharbeitsfirma unserem Kollegen einen Vergleich im Umfang von 50% des geforderten Fehlbetrags angeboten. Dieses Angebot hat er abgelehnt. „Ziel der Klage ist es, eine Grundsatzentscheidung für die gleiche Bezahlung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zu erreichen“, stellte David Jung, Pressesprecher der FAU Kaiserslautern, nach dem Gütetermin klar. „Eine Einigung, die die schlechtere Bezahlung von Leiharbeitern beibehält, ist deshalb für uns keine Lösung. Das Angebot zeigt uns aber, dass es für Leiharbeiter nicht aussichtslos ist, sich gegen ihre Ausbeutung zu wehren.“

Da keine Einigung zustande kam, muss das Arbeitsgericht auf einem Kammertermin über die Forderungen des Leiharbeiters entscheiden. Dieser wird am 25. Mai in Kaiserslautern stattfinden. Ein ähnlicher Fall ist gegenwärtig am Bundesarbeitsgericht in Erfurt anhängig. Das Netzwerk labournet erwartet, dass er dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird.

Leiharbeits-Klage vor Gericht am 05. März *Terminänderung*

Achtung: Der Verhandlungstermin wurde vom Gericht verschoben. Untenstehend die aktualisierten Daten.

Im Fall der Klage eines FAU-Mitglieds und ehemaligen Leiharbeiters auf gleichen Lohn (s. Beitrag hier) wurde vom Arbeitsgericht Kaiserslautern der Zeitpunkt der Güteverhandlung fixiert. Sie findet am 05.03. um 11.20 Uhr im Saal 3 des Justizzentrum Kaiserslautern (Bahnhofstr. 24) statt. Bei einer Güteverhandlung soll die Möglichkeit einer Einigung der beiden Parteien erörtert werden, es wird noch kein Urteil gesprochen.

Dieser Gerichtstermin ist öffentlich, daher ruft die FAU alle Unterstützer unseres Anliegens zu solidarischer Prozessbegleitung auf.