Gütetermin der Leiharbeitsklage in Kaiserslautern endet ohne Einigung

Am Arbeitsgericht Kaiserslautern fand heute  in der Klage eines Mitglieds der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern gegen eine Leiharbeitsfirma die Güteverhandlung statt.

Der Kollege hatte für seine Arbeit bei einem regionalem Müllentsorgungsunternehmen 4€ in der Stunde weniger bekommen, als die festangestellten Mitarbeiter – auf diese Differenz hat er nun vor Gericht Anspruch erhoben. Seine Klage ist Teil einer Kampagne für die Gleichbehandlung von Leiharbeitern, die vom gewerkschaftsnahen Netzwerk labournet bundesweit geführt wird.

Schon vor dem Gütetermin hatte die beklagte Leiharbeitsfirma unserem Kollegen einen Vergleich im Umfang von 50% des geforderten Fehlbetrags angeboten. Dieses Angebot hat er abgelehnt. „Ziel der Klage ist es, eine Grundsatzentscheidung für die gleiche Bezahlung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zu erreichen“, stellte David Jung, Pressesprecher der FAU Kaiserslautern, nach dem Gütetermin klar. „Eine Einigung, die die schlechtere Bezahlung von Leiharbeitern beibehält, ist deshalb für uns keine Lösung. Das Angebot zeigt uns aber, dass es für Leiharbeiter nicht aussichtslos ist, sich gegen ihre Ausbeutung zu wehren.“

Da keine Einigung zustande kam, muss das Arbeitsgericht auf einem Kammertermin über die Forderungen des Leiharbeiters entscheiden. Dieser wird am 25. Mai in Kaiserslautern stattfinden. Ein ähnlicher Fall ist gegenwärtig am Bundesarbeitsgericht in Erfurt anhängig. Das Netzwerk labournet erwartet, dass er dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird.

[ssba]

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