Leiharbeits-Klage vor Gericht am 05. März *Terminänderung*

Achtung: Der Verhandlungstermin wurde vom Gericht verschoben. Untenstehend die aktualisierten Daten.

Im Fall der Klage eines FAU-Mitglieds und ehemaligen Leiharbeiters auf gleichen Lohn (s. Beitrag hier) wurde vom Arbeitsgericht Kaiserslautern der Zeitpunkt der Güteverhandlung fixiert. Sie findet am 05.03. um 11.20 Uhr im Saal 3 des Justizzentrum Kaiserslautern (Bahnhofstr. 24) statt. Bei einer Güteverhandlung soll die Möglichkeit einer Einigung der beiden Parteien erörtert werden, es wird noch kein Urteil gesprochen.

Dieser Gerichtstermin ist öffentlich, daher ruft die FAU alle Unterstützer unseres Anliegens zu solidarischer Prozessbegleitung auf.

[ssba]

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